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Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Eine „Buchführung“ mit der u.a. Zahlungen, Materialverbrauch, Arbeitszeiten usw. dokumentiert werden, hat jedes Unternehmen. Da die Aufzeichnungen auch Grundlage für die Besteuerung sind, macht die Finanzverwaltung dafür Vorgaben – für elektronische Aufzeichnungen ab 2015 mit den GoBD. Was Sie bei Aufzeichnungen beachten müssen, erfahren Sie in diesem Video.

Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben

Bei Betriebsprüfungen werden Sie künftig eine Verfahrensdokumentation für Ihre Buchführung vorlegen müssen. Die soll beschreiben, wie Belege von der Eingabe bis zur Speicherung verarbeitet werden. Welche Bestandteile eine Verfahrensdokumentation haben soll und wie Sie die Dokumentation erstellen, erfahren Sie in diesem Video.

 

Rechnungen digitalisieren: So ersetzt der Scan rechtssicher die Papierrechnung

Erhalten Sie Papierrechnungen, können Sie diese durch das sogenannte ersetzende Scannen in gleichwertige digitale Rechnungen umwandeln. Die lassen sich wesentlich einfacher bearbeiten, aufbewahren und durchsuchen. Das Video erklärt, wie Sie das ersetzende Scannen rechtssicher nutzen.

Kassen-Nachschau

Ab 2018 darf das Finanzamt unangekündigt Ihre Barkasse prüfen. Vor allem die neuen Aufzeichnungspflichten und die Verfahrensdokumentation werden dabei kontrolliert. Was darf der Prüfer und wo sind die Grenzen? Das erläutert Ihnen dieses Video.

Kassenführung ab 2020

Für elektronische Kassen gibt es ab 2020 neue Anforderungen. U.a. wird eine technische Sicherheitseinrichtung Pflicht. Welche weiteren Funktionen die Kasse haben muss und was Sie tun müssen, um Ihre jetzige Kasse weiter nutzen zu dürfen, zeigt Ihnen dieses Video.