Prozessdokumentation – das können wir für Sie tun
Mit uns können Sie eine Verfahrensdokumentation nach den Vorgaben der Finanzverwaltung erstellen und der nächsten Betriebsprüfung gelassen entgegen sehen.
Unser Angebot:
- Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb und nehmen sämtliche Abläufe Ihrer kaufmännischen Prozesse auf.
- Wir erstellen eine Basis-Dokumentation und führen eine Schwachstellenanalyse durch.
Ihr Vorteil:
- Diese Dokumentation schützt Sie vor einfacher Hinzuschätzung durch einen Betriebsprüfer.
- Sie wissen, ob Ihre Prozesse und Systemumgebungen GoBD-Konform sind und damit den gestiegenen Anforderungen der Finanzverwaltung gerecht werden.
- Sie wissen, welche Prozesse überarbeitet werden müssen, um GoBD-Konformität zu gewährleisten.
Unser Angebot:
- Wir führen einen Abgleich Ihrer Prozesse mit den GoBD-Richtlinien durch und begleiten Sie bei der Entwicklung und Umsetzung entsprechender Anpassungen.
- Darauf aufbauend erstellen und implementieren wir eine GoBD-gerechte Verfahrensdokumentation mit einem internen Kontrollsystem für Ihr Unternehmen.
- Wir unterstützen Sie bei der regelmäßigen Aktualisierung als auch bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter.
Ihr Vorteil:
- Sie sind für eine Betriebsprüfung gut aufgestellt und vermeiden unangenehme Nachfragen durch einen Betriebsprüfer.
- Sie vermeiden Hinzuschätzungen und unnötige Steuernachzahlungen
Unser Angebot:
- Wir überprüfen und entwickeln mit Ihnen gemeinsam individuelle Richtlinien, Organisations- und Arbeitsanweisungen.
- Wir führen die schriftlich niedergelegten Abläufe sowie Regelungen und Vorschriften in einem Organisationshandbuch zusammen.
Ihr Vorteil:
- Sie erhalten schlanke, zeitsparende und damit effizient organisierte, kaufmännische Prozesse in Ihrem Unternehmen.
- Sie bieten Ihren Mitarbeitern eine Plattform, um sich eigenständig und unabhängig jederzeit die benötigten Informationen zu beschaffen.
- Neue Mitarbeiter können schneller und besser eingearbeitet werden.
Förderung des unternehmerischen Know-hows (BAFA)
Wir sind für das Förderverfahren zugelassen. Unsere GoBD-Berater sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) gelistet. Beratungen sind in Deutschland vielfach für KMU bis 249 Mitarbeitende förderfähig. Die Förderung richtet sich an:
- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und -abwicklung bis zum Ziel!